In unserem Bereich „Aktuelles“ informieren wir Sie regelmäßig über wichtige Themen rund um Tankschutz, Tankreinigung, gesetzliche Vorgaben und den sicheren Betrieb von Heizöltankanlagen. Als Fachbetrieb mit über 30 Jahren Erfahrung halten wir Betreiber, Hausverwaltungen und Unternehmen im Raum Freiberg am Neckar, Ludwigsburg und Stuttgart stets auf dem neuesten Stand.
Lesen Sie in unserem Blogartikel zu den neusten Gesetzesänderungen zum Heizgesetz. Wir klären Sie auf was ist erlaubt und was ändert sich für die Zukunft.
Ein sicherer und störungsfreier Betrieb Ihrer Heizöltankanlage setzt regelmäßige Kontrollen voraus. Dazu gehören sowohl die Befüllung, laufende Sichtkontrolle als auch die wiederkehrende Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen. Ebenso wichtig sind die geltenden Betriebs- und Verhaltensvorschriften, die jeder Betreiber kennen sollte. Sie dienen dem Schutz der Umwelt, der Sicherheit im Gebäude und der langfristigen Betriebssicherheit Ihrer Anlage.
Der bl–Bundesverband Lagerbehälter e.V. hat eine fachliche Stellungnahme zur Bewertung älterer Heizöllagerbehälter aus Kunststoff veröffentlicht. Dabei machen die Hersteller deutlich, unter welchen Bedingungen eine Ausmusterung technisch erforderlich oder sinnvoll ist. Insbesondere bei älteren Anlagen können Faktoren wie Materialalterung, Verformungen, Rissbildungen oder erhöhte Diffusionswerte auftreten. Die Stellungnahme empfiehlt daher, bestehende Kunststofftank-Anlagen regelmäßig fachkundig beurteilen zu lassen, um Risiken frühzeitig zu erkennen.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im August 2017 wurden die bisherigen 16 Landesverordnungen durch eine bundesweit einheitliche Regelung ersetzt. Die AwSV definiert klare Anforderungen an den Betrieb, die Sicherheit und die Prüfpflichten von Heizöltankanlagen. In unserem Informationsblatt finden Betreiber alle wesentlichen Punkte zusammengefasst – übersichtlich und leicht verständlich.
Rund um das Thema Ölheizungen gab es zuletzt viele Verunsicherungen. Immer wieder tauchten Fragen auf wie: „Gibt es bald ein Verbot für Ölheizungen?“ „Muss ich Strafe zahlen, wenn ich meine Anlage weiter betreibe?“ „Muss der Ölkessel bis Jahresende ausgebaut werden?“ Die klare Antwort lautet: Nein. Ölheizungsanlagen sind – insbesondere in Kombination mit erneuerbaren Energien – auch nach 2026 weiterhin zugelassene und gängige Technik. Unser Informationsbeitrag erklärt, wie der Gesetzgeber die zukünftige Rolle von Ölheizungen bewertet und was Betreiber jetzt wirklich wissen müssen.
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms hat die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeitet. Es enthält neue Vorgaben für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungsanlagen – inklusive Ölheizungen. Der Gesetzentwurf befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren, sodass einzelne Inhalte im Verlauf der Beratungen angepasst werden können. Unser Überblicksartikel fasst zusammen, welche Regelungen derzeit vorgesehen sind und was sie für Eigentümer von Ölheizungsanlagen bedeuten.
